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Buchführung und Revision
Der Unternehmer ist verpflichtet, seine
Geschäftsvorfälle laufend zu erfassen und jährlich
einen Abschluss vorzulegen. Im Fall der Aktiengesellschaft
muss dieser durch eine externe Revisionsstelle überprüft
werden.
Wir unterstützen unsere Kunden bei
der Einführung eines zweckmässigen Rechnungswesens
und können in Einführungsphasen die Buchhaltung
temporär führen. Wir beraten unsere Kunden bei der
Abschlussgestaltung und üben alle Tätigkeiten einer
Revisionsstelle gemäss OR aus. Dabei beschränken
wir uns nicht auf die Abgabe eines Bestätigungsberichts
zuhanden der Generalversammlung, sondern analysieren aufgrund
der vorliegenden Zahlen und aufgrund unserer Prüfungen
die wirtschaftliche Lage sowie die Zweckmässigkeit der
Abläufe.
Wir unterbreiten dem Kunden Verbesserungsvorschläge
mit Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen.
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