Buchführung und Revision

Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle laufend zu erfassen und jährlich einen Abschluss vorzulegen. Im Fall der Aktiengesellschaft muss dieser durch eine externe Revisionsstelle überprüft werden.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Einführung eines zweckmässigen Rechnungswesens und können in Einführungsphasen die Buchhaltung temporär führen. Wir beraten unsere Kunden bei der Abschlussgestaltung und üben alle Tätigkeiten einer Revisionsstelle gemäss OR aus. Dabei beschränken wir uns nicht auf die Abgabe eines Bestätigungsberichts zuhanden der Generalversammlung, sondern analysieren aufgrund der vorliegenden Zahlen und aufgrund unserer Prüfungen die wirtschaftliche Lage sowie die Zweckmässigkeit der Abläufe.

Wir unterbreiten dem Kunden Verbesserungsvorschläge mit Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen.